Kanzlei Kalenberg

Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.

Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem.
Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.

Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich.
In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.

Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.

Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.

Rudolf-Kalenberg

Aktuelle Meldungen


von RA Kalenberg

Kampf gegen Einwegkunststoff

Den Vorgaben europäischen Rechts folgend überschlägt sich der deutsche Gesetzgeber derzeit im Kampf gegen Einwegkunststoff:

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde am 23.10.2020 geändert.
Auf der Zielgeraden sind die Einwegkunststoffverbotsverordnung, die am 3.7.2021 in Kraft treten soll, und das Erste Gesetz zur Änderung der Verpackungsgesetzes mit den Lesungen im Bundestag am 26.11.2020.

Ganz neu schließlich liegt der Entwurf (vom 19.11.2020) eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz vor.

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von RA Kalenberg

Auch die Altölverordnung ist geändert

Am 15.10.2020 ist die Änderung der Altölverordnung in Kraft getreten. Wesentlich ist die Bestimmung, daß die stoffliche Verwertung von Altölen Vorrang vor der energetischen Verwertung und der Beseitigung hat.

 

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von RA Kalenberg

Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2020 ist im Bundesgesetzblatt vom 28. Oktober veröffentlicht. Die Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Folgeänderungen treten damit am 29. Oktober in Kraft.

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von RA Kalenberg

Gesetzentwurf zur Änderung des ElektroG

Seit 16.09.2020 liegt der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ElektroG vor. Tatsächlich besteht Handlungsbedarf, weil in Deutschland zu wenig Elektroaltgeräte gesammelt werden.

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von RA Kalenberg

Änderung der Deponieverordnung

Die Änderungen der DepV sind am 03.07.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 04.07.2020 in Kraft getreten (BGBl I Seite 1533 ff). Der Abfallerzeuger bzw. –besitzer hat künftig darzulegen, ob eine Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar wäre. 

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Wenn Sie Fragen zu unseren Rechtsgebieten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.