Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser

von RA Kalenberg

Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser

Die Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-RL) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung. Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Abs. 4 BImSchG.

Die Arbeitshilfe trifft nach Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen Aussagen zu

- Kriterien zur Bestimmung der relevanten gefährlichen Stoffe oder Gemische
- Räumlicher Abgrenzung des Anlagengrundstücks
- Informationen über die Nutzung des Anlagengrundstücks
- Untersuchungskonzept
- Ermittlung der Stoffgehalte in Boden und Grundwasser
- Verwendung von Summen- und Leitparametern
- Untersuchungsumfang bei neuen Messungen
- Bewertung der Daten
- Qualitätssicherung sowie
- zu der Vorgehensweise bei der Erstellung des AZB.

Bereits mit Datum vom 9.3.2017 hat die LABO eine Arbeitshilfe zu der Rückführungspflicht veröffentlicht. Denn § 5 Abs. 4 BImSchG fordert, dass nach Einstellung des Betriebs von Anlagen nach der Industrieemissionen-Richtlinie (IED-Anlagen) unter bestimmten Voraussetzungen das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand zurückzuführen ist.

Die Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht soll den zuständigen Behörden und den Anlagenbetreibern Hinweise geben, welche Unterlagen der Betreiber zur Beurteilung der Rückführungspflicht nach § 5 Absatz 4 BImSchG bei Betriebseinstellung vorzulegen hat. Und sie soll bei der Prüfung helfen, ob und welche Rückführungsmaßnahmen nach Einstellung des Betriebs einer Anlage zu ergreifen sind.

 

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