Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.
Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem. Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.
Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich. In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.
Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.
Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.
Die Umweltminister-Konferenz (UMK) hat im Juni 2019 die vollständig überarbeitete Arbeitshilfe zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt. Die Arbeitshilfe ist nun mit Stand vom 16.08.2019 auf der Homepage der LABO veröffentlicht (=>Veröffentlichungen =>Industrieemissions-RL).
Die Signatur von elektronischen abfallrechtlichen Begleitscheinen durch einen vom Abfallerzeuger bevollmächtigten Dritten ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch im Falle jener Bevollmächtigung des Entsorgers für VE, DEN und DA.
Das Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 5. Juli 2017) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten; zugleich ist die bisherige Verpackungsverordnung außer Kraft getreten.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Oktober 2018 dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die grenzüberschreitende Verbringung von gemischtem Altpapier mit einem Störstoffgehalt von bis zu 10% der Pflicht zur vorherigen Notifizierung unterliegt.
Am 5. Dezember 2018 ist die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Verordnung, die eine Reihe von Einzelverordnungen enthält, wird das deutsche Strahlenschutzrecht fortentwickelt. Die Verordnung ist am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten.