Kanzlei Kalenberg

Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.

Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem.
Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.

Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich.
In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.

Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.

Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.

Rudolf-Kalenberg

Aktuelle Meldungen


von RA Kalenberg

Verbringung von Kunststoffabfällen - mit Notifzierung ?

Für die grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen sollen mit dem Jahr 2021 neue Regeln gelten. Zu erwarten ist, daß die Verbringung nur noch bestimmter nicht gefährlicher Kunststoffabfälle ohne Notifizierung zulässig sein soll, die zudem nahezu störstofffrei und für die stoffliche Verwertung (Recycling) bestimmt sein müssen.

Weiterlesen …

von RA Kalenberg

Ausnahmen von der Arbeitszeitverordnung bis 30. Juni 2020

Seit dem 10.04.2020 gilt die "Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie". Sie regelt Ausnahmen von den Höchstarbeitszeiten, den Mindestruhezeiten sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.

Weiterlesen …

von RA Kalenberg

Rheinland-Pfalz: 4. Corono-Bekämpfungsverordnung vom 17. April 2020

Seit dem 20. April gilt die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO RP) vom 17. April 2020. Sie löst die zeitgleich endende 3. CoBeLVO und ist in ihrer Gültigkeit selbst bis zum 6. Mai 2020 befristet. Die Befristungen sind geboten, um die Verhältnismäßigkeit der mit der Verordnung verbundenen Grundrechtseingriffe zu wahren und eine stets neue Einbindung des Landesparlaments zu gewährleisten.

Interessant sind die seit der 3. CoBeLVO RP genannten und nun weiter angepaßten Regeln für die Einreise von Personen aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz.

Weiterlesen …

von RA Kalenberg

Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 12.2.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und anderer abfallrechtlicher Regelwerke beschlossen. Er dient der Umsetzung des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft, das am 4.7.2018 in Kraft getreten und bis zum 5.7.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel des Gesetzentwurfs ist es zunächst, die sich aus der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie ergebenden Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen und hierfür auch flankierende Regelungen zu schaffen.

Weiterlesen …

von RA Kalenberg

Betriebsführer einer Anlage versus behördliche Anordnungen ?

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 23.10.2019 entschieden, daß ein Betriebsführer, der nicht Betreiber einer Abfallbehandlungsanlage ist, nicht klagebefugt gegen eine an den Betreiber der Anlage gerichtete behördliche Anordnung ist (Az.: 8 B 11329/19) ist.

Weiterlesen …


Wenn Sie Fragen zu unseren Rechtsgebieten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.