Kanzlei Kalenberg

Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.

Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem.
Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.

Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich.
In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.

Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.

Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.

Rudolf-Kalenberg

Aktuelle Meldungen


von RA Kalenberg

Maut auf Bundesstraßen

Am 30. März 2017 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen wird nach einer Übergangszeit zum 1.7.2018 gelten.

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von RA Kalenberg

Bauschuttrecycling: Zum Ende der Abfalleigenschaft

Erneut hat das OVG Sachsen-Anhalt das Ende der Abfalleigenschaft von recyceltem Bauschutt für den Straßen- und Wegebau behandelt. In einem Urteil vom 12.8.2016 (Az. 2 M 24/16) heißt es, daß als Abfälle alle beweglichen Sachen gelten, die bei einer Handlung anfallen, ohne dass der Zweck darauf gerichtet sei.

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von RA Kalenberg

HBCD-haltige Abfälle: Die rechtliche Lösung

Seit dem 28. Dezember 2016 sind Abfälle mit HBCD-haltigen Dämmstoffen nicht mehr als gefährlich einzustufen. Die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist, nachdem der Bundesrat am 16. Dezember zugestimmt hatte, am 27. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

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von RA Kalenberg

Verordnungen für Abfallbeauftragte und Entsorgungsfachbetriebe

Am 7. Dezember ist die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2.12.2016 veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2770).

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von RA Kalenberg

Abfallverbringung: Entschärfung im StGB – Verschärfung im AbfVerbrG

§ 326 Abs. 2 des Strafgesetzbuches erfaßt auch das illegale Verbringen von Abfällen. Seit einigen Jahren unterfielen aber infolge einer eingefügten ausdrücklichen Bezugnahme auf die europäische Abfallverbringungsverordnung auch Verstöße gegen Regeln der Formulars nach Anhang VII dem Strafrecht.

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Wenn Sie Fragen zu unseren Rechtsgebieten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.