Kanzlei Kalenberg

Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.

Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem.
Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.

Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich.
In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.

Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.

Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.

Rudolf-Kalenberg

Aktuelle Meldungen


von RA Kalenberg

Die Gewerbeabfallverordnung im Bausektor

Die neue Gewerbeabfallverordnung bringt erhebliche Änderungen. Bzgl. Bau- und Abbruchabfällen gelten für Abfallerzeuger und –besitzer Pflichten entsprechend jenen bzgl. gewerblichen Siedlungsabfällen. Allerdings wird nun unterschieden zwischen Vorbehandlungsanlagen und Aufbereitungsanlagen; letztere behandeln mineralische Bau- und Abbruchabfälle und stellen definierte Gesteinskörnungen her.

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von RA Kalenberg

Die neue Gewerbeabfallverordnung

Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Für den Abfallerzeuger, nicht nur für den Entsorger, bringt sie erhebliche Änderungen. Hier werden die Auswirkungen für die Abfallanfallstellen dargestellt.

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von RA Kalenberg

Warum eine neue Gewerbeabfallverordnung ?

Mit der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (GewAbfV) sollten das Ablagern auf „Billigdeponien“ beendet und die Praxis von Scheinverwertungen verhindert werden. Dann sollten die werthaltigen Abfälle durch eine möglichst hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Diese Ziele konnte die bisherige GewAbfV jedoch nur zum Teil erreichen.

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von RA Kalenberg

Wegfall der Heizwertklausel und Änderung des ElektroG

Am 30.3.2017 ist das Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verkündet worden (BGBl. I Seite 567). Diese Änderungen sind am 1.6.2017 in Kraft.

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von RA Kalenberg

Neue AbfBeauftrV und EfbV seit 1.6.2017 in Kraft

Am 1.6.2017 sind die neu gefaßten Verordnungen über Abfallbeauftragte und über Entsorgungsfachbetriebe in Kraft getreten. Zum Bestandsschutz für Abfallbeauftragte.

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Wenn Sie Fragen zu unseren Rechtsgebieten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.