Kalenberg - Kanzlei für Umweltrecht - ist eine auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Koblenz. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Umweltrecht und im Vergaberecht. Eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung rundet diese Kernkompetenzen ab. Wir betreuen gewerbliche und industrielle Unternehmen, hier vor allem mittelständische Betriebe.
Wir begleiten Investitionsvorhaben und betriebliche Entwicklungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Fragen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch etc.), zu Abfall, Abwasser und Bodenverunreinigungen, in Belangen des Naturschutz-, des Energierechts und anderem. Eine klare Expertise in diesen Gebieten des öffentlichen Rechts sehen wir als Grundlage für Entscheidungen über Kauf und Miete von Immobilien, über Investitionen und Auftragsvergabe.
Eine enge Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist für uns selbstverständlich. In umweltrechtlichen Vorgängen vertreten wir auch in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Arbeit ist auf die betriebliche Praxis hin orientiert. Daher unterstützen wir auch in Fragen der Unternehmensorganisation im umweltrelevanten Bereich.
Fachkompetenz und Qualität gewährleisten wir durch diese klare Spezialisierung und eine langjährige Erfahrung.
Wir bieten einen direkten persönlichen Kontakt und Kontinuität in der Beziehung zu dem einzelnen Mandanten.
Zugrunde liegt die im Januar verkündeten Änderung durch die Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU (vom 4.7.2012) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (BGBl. I S. 47).
Die Änderungen durch die“ Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 2.12.2016 treten am 1.6.2017 in Kraft. Neu gefaßt sind die Verordnung über Abfallbeauftragte und die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe.
Am 30.3.2017 ist das Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verkündet worden (BGBl. I Seite 567). Diese Änderungen treten am 1.6.2017 in Kraft.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluß vom 26.10.2016 (9 B 550/16) festgestellt, daß auch Müllfahrzeuge von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe der Mautpflicht für Lkw auf Bundesstraße unterliegen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30.3.2017, das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Drs. 18/11274) beschlossen.