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November 2016

von RA Kalenberg

Abfallverbringung: Entschärfung im StGB – Verschärfung im AbfVerbrG

§ 326 Abs. 2 des Strafgesetzbuches erfaßt auch das illegale Verbringen von Abfällen. Seit einigen Jahren unterfielen aber infolge einer eingefügten ausdrücklichen Bezugnahme auf die europäische Abfallverbringungsverordnung auch Verstöße gegen Regeln der Formulars nach Anhang VII dem Strafrecht.

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