Zugrunde liegt die im Januar verkündeten Änderung durch die Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU (vom 4.7.2012) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (BGBl. I S. 47).
Die Änderungen durch die“ Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 2.12.2016 treten am 1.6.2017 in Kraft. Neu gefaßt sind die Verordnung über Abfallbeauftragte und die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe.
Am 30.3.2017 ist das Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verkündet worden (BGBl. I Seite 567). Diese Änderungen treten am 1.6.2017 in Kraft.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluß vom 26.10.2016 (9 B 550/16) festgestellt, daß auch Müllfahrzeuge von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe der Mautpflicht für Lkw auf Bundesstraße unterliegen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30.3.2017, das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Drs. 18/11274) beschlossen.