Seit dem 28. Dezember 2016 sind Abfälle mit HBCD-haltigen Dämmstoffen nicht mehr als gefährlich einzustufen. Die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist, nachdem der Bundesrat am 16. Dezember zugestimmt hatte, am 27. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet worden.