Am 12.2.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und anderer abfallrechtlicher Regelwerke beschlossen. Er dient der Umsetzung des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft, das am 4.7.2018 in Kraft getreten und bis zum 5.7.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel des Gesetzentwurfs ist es zunächst, die sich aus der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie ergebenden Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen und hierfür auch flankierende Regelungen zu schaffen.