Seit dem 20. April gilt die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO RP) vom 17. April 2020. Sie löst die zeitgleich endende 3. CoBeLVO und ist in ihrer Gültigkeit selbst bis zum 6. Mai 2020 befristet. Die Befristungen sind geboten, um die Verhältnismäßigkeit der mit der Verordnung verbundenen Grundrechtseingriffe zu wahren und eine stets neue Einbindung des Landesparlaments zu gewährleisten.
Interessant sind die seit der 3. CoBeLVO RP genannten und nun weiter angepaßten Regeln für die Einreise von Personen aus dem Ausland nach Rheinland-Pfalz.