Den Vorgaben europäischen Rechts folgend überschlägt sich der deutsche Gesetzgeber derzeit im Kampf gegen Einwegkunststoff:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde am 23.10.2020 geändert.
Auf der Zielgeraden sind die Einwegkunststoffverbotsverordnung, die am 3.7.2021 in Kraft treten soll, und das Erste Gesetz zur Änderung der Verpackungsgesetzes mit den Lesungen im Bundestag am 26.11.2020.
Ganz neu schließlich liegt der Entwurf (vom 19.11.2020) eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz vor.