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Mai 2019

von RA Kalenberg

Elektronische Signatur von Begleitscheinen

Die Signatur von elektronischen abfallrechtlichen Begleitscheinen durch einen vom Abfallerzeuger bevollmächtigten Dritten ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch im Falle jener Bevollmächtigung des Entsorgers für VE, DEN und DA.

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