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Mai 2020

von RA Kalenberg

Verbringung von Kunststoffabfällen - mit Notifzierung ?

Für die grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen sollen mit dem Jahr 2021 neue Regeln gelten. Zu erwarten ist, daß die Verbringung nur noch bestimmter nicht gefährlicher Kunststoffabfälle ohne Notifizierung zulässig sein soll, die zudem nahezu störstofffrei und für die stoffliche Verwertung (Recycling) bestimmt sein müssen.

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