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Januar 2020

von RA Kalenberg

Betriebsführer einer Anlage versus behördliche Anordnungen ?

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 23.10.2019 entschieden, daß ein Betriebsführer, der nicht Betreiber einer Abfallbehandlungsanlage ist, nicht klagebefugt gegen eine an den Betreiber der Anlage gerichtete behördliche Anordnung ist (Az.: 8 B 11329/19) ist.

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