Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.9.2017 (BGBl. vom 02.10.2017 S. 3465) ist am 3.10.2017 in Kraft getreten. Sie bringt eine wesentliche Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sowie Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Regelwerken.