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Juni 2018

von RA Kalenberg

Änderung der Abfallrahmenrichtlinie

Durch die Richtlinie (EU) 2018/851 vom 30.05.2018 wurde die Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG über Abfälle) wesentlich geändert. Es handelt sich um die Umsetzung des sog. Kreislaufwirtschaftspakets der EU, über welches nach mehreren Jahren Diskussion zuletzt im Dezember 2017 eine Einigung erzielt wurde (ABl. 150/109 vom 14.06.2018). Die Änderungen sind am 4. Juli in Kraft getreten.

Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 05.07.2020 die Änderungen in nationales Recht umzusetzen.

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